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Zwei Namen, ein gemeinsamer Betrieb: Die Personalleiterrunde zu Gast bei der Vynfranova Services GmbH
In der heutigen Unternehmenswelt kann es strategisch klug sein, Bereiche eines Unternehmens arbeitsteilig oder gemeinsam zu organisieren. Dieses Konzept nennt sich Gemeinschaftsbetrieb. Aber was bedeutet das genau? Dieser Frage ist die Personalleiterrunde beim Besuch der Vynova GmbH und Vynfranova Services GmbH nachgegangen.
Ein Betrieb gehört normalerweise einem Unternehmen allein. Die klassischen Unternehmensstrukturen, also eine Gesellschaft mit den Abteilungen: Produktion, Vertrieb und Verwaltung, lösen sich jedoch immer mehr auf. Vielfältige Dienstleistungen werden arbeitsteilig oder unternehmensübergreifend angeboten. Dann ist der Weg zu einem Gemeinschaftsbetrieb nicht mehr weit. Darin gibt es mindestens zwei Betriebe, die innerhalb einer gemeinsamen Geschäftsführung geleitet und durch einen einheitlichen Leitungsapparat organisiert werden. Überragende Bedeutung hat vor allem der wechselseitige Personal- und Betriebsmitteleinsatz. Diesen Schritt der langfristigen Kooperation verschiedener Know-how-Träger sind die Vynova Wilhelmshaven GmbH und die Vynfranova Services GmbH gegangen.
Nach einer kurzen Begrüßung gab Syndikusrechtsanwältin Wencke Janz einen Überblick über aktuelle Rechtsprechungen und berichtete über arbeitsrechtliche Neuerungen.
Doch wann liegt ein Gemeinschaftsbetrieb vor und was sind dessen rechtliche Folgen? Die sich daraus ergebenden komplexen Fragen, beantwortete der Geschäftsführer der Vynfranova Services GmbH, Andreas Reiche, im Anschluss in einem Vortrag. Zudem gab Andreas Reiche einen Einblick in die praktische Umsetzung eines Gemeinschaftsbetriebs und berichtete über die Hintergründe und damit verbundenen Potenziale und Vorteile.
Abschließend wurde die Personalleiterrunde zu einer Rundfahrt über das Werksgelände der Vynova Wilhelmshaven GmbH eingeladen, bei der Andreas Reiche spannende Informationen über die Arbeit auf dem Gelände und der Produktion von PVC teilte.