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Zusammenfassung des Konjunkturpakets der Bundesregierung

Neue Impulse für die Wirtschaft? Der Koalitionsausschuss der Bundesregierung hat ein 130 Milliarden Euro schweres Konjunkturpaket geschnürt. Was bedeutet das für die Wirtschaft der JadeRegion?

Zusammenfassung und Gesetzgebungsverfahren zum Konjunkturpaket – Ergebnis Koalitionsausschuss Bund – Kurz- und Langform:

Die folgende tabellarische Übersicht liefert einen kompakten Überblick zu den Beschlüssen des Koalitionsausschusses zum Konjunkturpaket (Anlage 1 – Kurzform – Ergebnisse des Koalitionsausschusses vom 03.06.2020 zum Konjunkturpaket). Die einzelnen Vorhaben sind im Papier thematisch geordnet und mit dem jeweiligen Finanzbedarf hinterlegt. Dabei wird zwischen konjunkturellen und Krisenbewältigungsmaßnahmen, Maßnahmen, die auf die Zukunft gerichtet sind und europäischen/internationalen Maßnahmen unterschieden.

Mit Anlage 2 (Anlage 2 – Langform – Ergebnisse des Koalitionsausschusses vom 03.06.2020 zum Konjunkturpaket) erhalten Sie weitergehende Informationen zu den einzelnen beschlossenen Maßnahmen, die in der Anlage 1 zunächst nur tabellarisch aufgeführt sind.

Steuern, Sozialversicherungsbeiträge und Co.

  • Steuern, Sozialversicherungsbeiträge und Co. Befristet vom 1. Juli 2020 bis zum 31.12.2020 wird der Mehrwertsteuersatz von 19 % auf 16 % gesenkt. Der ermäßigte MWSt-Satz sinkt von 7 auf 5 Prozent. Neben der erhofften positiven Auswirkung auf das Konsumverhalten, hat die Steuersatzsenkung in Teilen der Wirtschaft auch kritische Rückmeldungen zum administrativen Zusatzaufwand ausgelöst. Die IHK-Organisation steht auf verschiedenen Ebenen – im Bund wie auch in Bayern – mit der Finanzverwaltung in engem Kontakt , um schnell zu praktikablen Lösungen zu gelangen. Wir werden an dieser Stelle dann auch über erreichte Ergebnisse berichten.
  • Die Sozialversicherungsbeiträge werden in der “Sozialgarantie 2021” auf 40 Prozent gedeckelt.
  • Die EEG-Umlage wird 2021 bei 6,5 ct /kwh liegen, im Jahr 2022 bei 6,0 ct/kwh.
  • Die Fälligkeit der Einfuhrumsatzsteuer wird verschoben auf den 26. des Folgemonats, um die Liquidität der Unternehmen zu verbessern.
  • Der steuerliche Verlustrücktrag wird für 2020 und 2021 auf maximal 5. Mio Euro bzw. 10 Mio. Euro bei Zusammenveranlagung erweitert. Der Rücktrag soll schon in der Steuererklärung 2019 nutzbar gemacht werden.
  • Die degressive Abschreibung für Abnutzung (AfA) wird mit dem Faktor 2,5 gegenüber der derzeitig geltenden AfA und maximal 25 % pro Jahr für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens in den Steuerjahren 2020 und 2021 eingeführt.
  • Das Körperschaftssteuerrecht wird modernisiert.
  • Die Möglichkeiten für Mitarbeiter wird verbessert, sich an ihren Unternehmen zu beteiligen. Dies soll besonders Start-Ups nutzen.
  • Die Möglichkeit eines Neustarts nach einer Insolvenz soll erleichtert werden.

Unterstützung bei wirtschaftlichen und sozialen Härten

  • Weitere Regelungen zum Kurzarbeitergeld vom 1. Januar 2021 an sind geplant.
  • Mit der Überbrückungshilfe gibt es ein Programm mit direkten Zuschüssen für Unternehmen.
  • Der vereinfachte Zugang in die Grundsicherung wird über den 30. September 2020 hinaus verlängert.
  • Es gibt ein Kredit-Sonderprogramm der KfW zur Stabilisierung gemeinnütziger Organisationen.
  • Es wird ein Programm zur Milderung der Auswirkungen der Corona-Pandemie im Kulturbereich aufgelegt.
  • Es gibt wegen der Dürre ein Programm für die nachhaltige Bewirtschaftung der Wälder.

Stärkung von Ländern und Kommunen

  • Der Bund wird die Unterbringungskosten für Sozialhilfeempfänger zu 75 Prozent statt bisher 50 Prozent übernehmen.
  • Der Bund wird die krisenbedingten Ausfälle der Gewerbesteuereinnahmen bei den Kommunen kompensieren. Dazu wird es einen pauschalierten Ausgleich geben.
  • Bei der nationalen Klimaschutzinitiative werden die kommunalen Eigenanteile in einzelnen Programmen abgesenkt.
  • Es wird eine Regelung geben, die es den Ländern erlaubt, ÖPNV-Unternehmen Beihilfen zu gewähren. Dies muss über die EU-Kommission notifiziert werden.
  • Der Bund wird die Länder im Jahr 2020 bei der Finanzierung des Öffentlichen Personennahverkehrs ÖPNV unterstützen. Dazu werden die Regionalisierungsmittel 2020 erhöht.
  • Es werden 150 Millionen Euro für Sportstätten zur Verfügung gestellt.
  • Die bisherige Deckelung im KfW-Förderkredit IKU Investitionskredit Kommunale und SozialUnternehmen wird aufgehoben.

Zukunftsinvestitionen und Investitionen in Klimatechnologien

  • Fördersatz zur steuerlichen Forschungszulage wird rückwirkend zum 1.1.2020 und befristet bis zum 31.12.2025 auf einer Bemessungsgrundlage von bis zu 4 Mio. Euro pro Unternehmen gewährt.
  • In der anwendungsorientierten Forschung werden die Mitfinanzierungspflichten für Unternehmen reduziert, die wirtschaftlich durch die Coronakrise besonders betroffen sind.
  • Die projektbezogene Forschung wird ausgeweitet.

Mobilität

  • Die KfZ Steuer für Pkw wird stärker an CO2-Emissionen ausgerichtet. Befristet bis zum 31.12.2021 wird die Prämie für E-Fahrzeuge von 3.000 auf 6.000 Euro erhöht.
  • Für Zukunftsinvestitionen der Fahrzeughersteller und der Zulieferindustrie wird für die Jahre 2020 und 2021 ein Bonus-Programm aufgelegt. Es dient der Förderung von Investitionen in neue Technologien.
  • Für Soziale Dienste wird auf Flottenaustauschprogramm “Sozial & Mobil” aufgelegt, um die Elektromobilität im Stadtverkehr zu fördern. Die Maßnahme ist auf die Jahre 2020 und 2021 befristet.
  • In die Ladesäulen-Infrastruktur werden 2.5 Milliarden Euro investiert.
  • Der Bund wird der Bahn weiteres Eigenkapital in Höhe von 5. Milliarden Euro zur Verfügung stellen.
  • Der Bund wird im Jahr 2020 Eisenbahnverkehrsunternehmen unterstützen, damit der Mobilfunk-Empfang entlang der Schienen verbessert wird.
  • Der Bund investiert in ein Bus- und LKW-Flotten-Modernisierungs-Programm. Es steht privaten und kommunalen Betreibern gleichermaßen offen.
  • Bei der EU-Kommission wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, ein befristetes europaweites Flottenerneuerungsprogramm 2020/21 für schwere Nutzfahrzeuge der neuesten Abgasstufe Euro VI aufgelegt wird.
  • Das Programm zur Innovationsförderung in der Schifffahrt wird aufgestockt.
  • Der Bund unterstützt die beschleunigte Umstellung von Flugzeugflotten auf moderne Flugzeuge.

Digitalisierung, Wasserstofftechnologie, Quantentechnologie

  • Die Bundesregierung wird die “Nationale Wassertstoffstrategie vorlegen. Damit soll Deutschland bei modernster Wasserstofftechnik zum Ausrüster der Welt werden. Dafür werden 7. Milliarden euro bereitgestellt. Im Rahmen der Wasserstoffstrategie wird Deutschland außenwirtschaftliche Partnerschaften aufbauen, in denen Wasserstoff effizientproduziert werden kann. Für den Aufbau der Partnerschaften werden 2 Milliarden Euro veranschlagt.
  • Die Deckelung der Photovoltaik wird abgeschafft, um den Ausbau regenerativer Energien zu forcieren. Das Ausbau-Ziel für die Offshore-Winkraft wird angehoben.
  • Das CO2-Gebäudesanierungsprogramm wird 2020 und 2021 um eine Milliarde Euro auf 2,4 Milliarden Euro aufgestockt.
  • Im Rahmen der Digitalisierung wird die Registermodernisierung vorangetrieben. Das Prinzip der einmaligen Erfassung personenbezogener Daten (onceOnly) soll gefördert werden.
  • Das Online-Zugangs-Gesetz soll zügig umgesetzt werden.
  • Für einen Digitalisierungsschub in der Öffentlichen Verwaltung wird eine Milliarde Euro zur Verfügung gestellt.
  • Die Investitionen in der Künstlichen Intelligenz KI werden von 3 Milliarden auf 5 Milliarden erhöht.
  • Die Entwicklung und Produktion von Quantentechnologien in Deutschland wird mit 2 Milliarden Euro gefördert.
  • Der Ausbau des Kommunikationsstandards 5G und perspektivisch 6 G wird mit 2 Milliarden Euro unterstütz.
  • Die Förderung des Glasfaser-Breitbandausbaus wird entbürokratisiert.
  • Um flächendeckend den 5G-Standard zu erreichen, soll die neue Mobilfunkinfrastrukturgesellschaft des Bundes mit 5 Milliarden Euro ausgerüstet werden.
  • Das Programm Smart City wird um 500 Millionen Euro erhöht.
  • Ein Zentrum für Digitalisierungs- und Technologieforschung der Bundeswehr soll mit 500 Millionen Euro aufgebaut werden.

Unterstützung von Ausbildungsunternehmen

  • Kleine und Mittlere Unternehmen (KM) die ihr Ausbildungsplatzangebot im Jahre 2020 gegenüber den drei Vorjahren nicht verringern, erhalten für jeden neu abgeschlossenen Ausbildungsvertrag eine einmalige Prämie in Höhe von 2.000 Euro. Sie wird nach Ende der Probezeit ausgezahlt.
  • Unternehmen, die ihr Ausbildungsangebot erhöhen, erhalten für die zusätzlichen Ausbildungsverträge 3.000 Euro.

Gesundheitswesen

  • Der Öffentliche Gesundheitsdienst ÖGD wird gestärkt. Dazu wird es einen Pakt für den öffentlichen Gesundheitsdienst geben.
  • Es wird ein Zukunftsprogramm Krankenhäuser geben, das mit 3 Milliarden Euro ausgestattet werden soll.
  • Die Inländische Produktion wichtiger Arzneimittel und Medizinprodukte wird mit einer Milliarde Euro gefördert.
  • Die Impfstoffentwicklung wird mit 740 Millionen Euro gefördert.
  • Der Bund wird eine nationale Reserve an persönlicher Schutzausrüstung aufbauen.
  • Es gibt ein Investitionsprogramm für den Stallumbau, um das Tierwohl zu gewährleisten.

Unterstützung für junge Menschen und Familien

  • Es wird einen einmaligen Kinderbonus von 300 Euro für jedes kindergeldberechtigte Kind geben.
  • Für den Ausbau von Kindergärten, Kitas und Krippen in den Jahren 2020 und 2021 wird eine zusätzliche Milliarde Euro zur Verfügung gestellt.
  • Das Investitionsprogramm zum Ausbau von Ganztagsschulen und Ganztagesbetreuung wird beschleunigt. Dafür stehen 2 Milliarden Euro zur Verfügung.
  • Der Entlastungsbeitrag für Alleinerziehende wird befristet auf 2 Jahre von derzeit 1.908 Euro auf 4.000 Euro angehoben.
  • Die Programme aus der Gemeinschaftsaufgabe GRW werden um 500 Millionen Euro aufgestockt.

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